Wilderswil (12)

Baupublikation

Bauherrschaft: Bauherrengemeinschaft Sterchi, Lehngasse 41, 3812 Wilderswil, vertreten durch die Aare Living AG, Industriestrasse 121, 3800 Matten.

Projektverfasserin: archart architektur ag, Bahnhofstrasse 51, 3613 Steffisburg.

Bauvorhaben: Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit zwei ungedeckten Autoabstellplätzen und einer Autoeinstellhalle; Teilrückbau Carport beim Gebäude Unterdorfweg 2.

Standort: Unterdorfweg 2, 4 und 6, Parzellen Nrn. 1590, 2247 und 1594, Mischzone A, Koordinaten 2’632’456 / 1’168’245.

Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 24 GBR).

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au und ISOS-Gebiet 1300 mit Erhaltungsziel A.

Auflage- und Einsprachefrist bis 21. Mai 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 25.04.2024

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung während der Auffahrtstage

Die Gemeindeverwaltung ist während der Auffahrtstage wie folgt geöffnet:

  • Mittwoch, 8. Mai 2024, 8.00–11.30 und 14.00–16.00 Uhr
  • Donnerstag, 9. Mai 2024, geschlossen
  • Freitag, 10. Mai 2024, geschlossen

Ab Montag, 13. Mai 2024, gelten wieder die ordentlichen Öffnungszeiten.

Besten Dank für Ihr Verständnis.

Wilderswil, 22. April 2024

Gemeindeverwaltung Wilderswil

Publiziert am 25.04.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Rajan Immobilien, Rasaratnam Thayanantharajan, Rosenstrasse 10, 3800 Interlaken, vertreten durch die Imboden Architektur AG, Hans Ulrich Imboden, Seestrasse 17, 3852 Ringgenberg.

Projektverfasserin: Imboden Architektur AG, Seestrasse 17, 3852 Ringgenberg.

Bauvorhaben: Renovation / Umbau Hotel Christina (Gesamtbauentscheid vom 2. November 2023).

Projektänderung: Erweiterung der Parkplätze mit zusätzlichen drei Autoabstellplätzen; Umnutzung des internen Souvenir-Shops zu Hotel-Speisesaal mit 72 Sitzplätzen; Ergänzung/Einbau einer Buffetanlage mit Warmhaltegeräten; zusätzliche gastgewerbliche Terrasse mit 16 Sitzplätzen.

Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit 138 Sitzplätzen innen (bisher 116 Sitzplätze), 86 Sitzplätzen aussen (bisher 70 Sitzplätze), 38 Zimmer mit 74 Gästebetten (unverändert). Öffnungszeiten: innen und aussen täglich bis 0.30 Uhr.

Standort: Kirchgasse 80, Parzelle Nr. 518, Kernzone, Koordinaten 2’632’914 / 1’168’283.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au, Ortsbildschutzgebiet, ISOS-Gebiet 0703 (Objekt Nr. 4.0.3).

Auflage- und Einsprachefrist bis 27. Mai 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und die Markierungen verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 25.04.2024

Einwohnergemeinde

Informationsveranstaltung Projekt Schulsozialarbeit im Gemeindeverbund

Die fünf Schulgemeinden Lauterbrunnen, Grindelwald, Gündlischwand/Lütschental, Gsteigwiler und Wilderswil haben das Ziel, im Verbund eine gemeinsame Schulsozialarbeit (SSA) aufzubauen und Anfang Schuljahr 2025/26 einzuführen.

Wir freuen uns, die Bevölkerung über das Projekt und den Stand der Vorarbeiten zu informieren. Die Informationsveranstaltungen finden wie folgt statt:

  • Dienstag, 23. April 2024, 20.00 Uhr, Gemeindesaal Hohsteg, Lauterbrunnen
  • Mittwoch, 24. April 2024, 20.00 Uhr, Mehrzwecksaal Wilderswil
  • Donnerstag, 25. April 2024, 20.00 Uhr, Kongresssaal Grindelwald

Die Gemeinderätinnen Ressort Bildung, die Spezialistinnen der Berner Fachhochschule BFH und eine Schulsozialarbeiterin aus der Region orientieren darüber, was Schulsozialarbeit ist und was sie in den Gemeinden leisten kann. Ihre Fragen und Anliegen werden gerne aufgenommen. Alle drei Veranstaltungen sind inhaltlich identisch.

Wir freuen uns auf Ihr Interesse.

28. März 2024

Arbeitsgruppe SSA

Publiziert am 18.04.2024

Einwohnergemeinde

Bäume und Hecken zurückschneiden

Aufforderung an die Anstösser von Strassen, Wegen und Trottoirs

Die Anstösser an Strassen, Wegen und Trottoirs werden hiermit aufgefordert, das Zurückschneiden der Äste, Grünhecken und Sträucher usw. bis Mitte Mai 2024 auf die vorgeschriebenen Abmessungen auszuführen.

Gemäss dem Strassengesetz des Kantons Bern ist das Strassengebiet über Trottoirs, Rad- und Fusswege bis auf eine Höhe von 2,5 m und über der Fahrbahn bis auf eine Höhe von 4,5 m freizuhalten. Wenn die öffentliche Beleuchtung beeinträchtigt wird, sind die überhängenden Äste bis auf Lampenhöhe zurückzuschneiden.

Hecken, Sträucher, Äste und Anpflanzungen müssen seitlich mindestens 0,5 m Abstand vom Fahrbahnrand haben.

An Kreuzungen, Einmündungen und Kurven dürfen Sträucher und andere Bepflanzungen die Übersicht nicht beeinträchtigen. Die Maximalhöhe im Sichtbereich beträgt 0,6 m.

Weitere Informationen erhalten Sie am Schalter der Bauverwaltung Wilderswil.

Die Gemeinde dankt der Bevölkerung für die Mithilfe.

Bauverwaltung Wilderswil

Publiziert am 18.04.2024

Baupublikation

Gesuchsteller: Tal-Garage Schmied + Stäger, Tripfi 475b, 3822 Lauterbrunnen.

Projektverfasser: Hans Peter Balmer, Hinderwydi 18, 3812 Wilderswil.

Bauvorhaben: Bestehende Dachziegel abbrechen und neu belegen mit Montanablech braun.

Standort: Tschingelegge 392, Wilderswil, Parzelle Nr. 94, Baurecht 1866, Koordinaten 2’632’815 / 1’167’018.

Zone: Landwirtschaft.

Gewässerschutzzone: A.

Inventar: nicht inventarisiert.

Ausnahmen: Bauen ausserhalb Bauzone, Art. 24 RPG.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.

Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?

Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Mai 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Wilderswil

Publiziert am 18.04.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Bauherrengemeinschaft Sterchi, Lehngasse 41, 3812 Wilderswil, vertreten durch die Aare Living AG, Industriestrasse 121, 3800 Matten.

Projektverfasserin: archart architektur ag, Bahnhofstrasse 51, 3613 Steffisburg.

Bauvorhaben: Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit zwei ungedeckten Autoabstellplätzen und einer Autoeinstellhalle; Teilrückbau Carport beim Gebäude Unterdorfweg 2.

Standort: Unterdorfweg 2, 4 und 6, Parzellen Nrn. 1590, 2247 und 1594, Mischzone A, Koordinaten 2’632’456 / 1’168’245.

Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 24 GBR).

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au und ISOS-Gebiet 1300 mit Erhaltungsziel A.

Auflage- und Einsprachefrist bis 21. Mai 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 18.04.2024

Einwohnergemeinde

Bäume und Hecken zurückschneiden

Aufforderung an die Anstösser von Strassen, Wegen und Trottoirs

Die Anstösser an Strassen, Wegen und Trottoirs werden hiermit aufgefordert, das Zurückschneiden der Äste, Grünhecken und Sträucher usw. bis Mitte Mai 2024 auf die vorgeschriebenen Abmessungen auszuführen.

Gemäss dem Strassengesetz des Kantons Bern ist das Strassengebiet über Trottoirs, Rad- und Fusswege bis auf eine Höhe von 2,5 m und über der Fahrbahn bis auf eine Höhe von 4,5 m freizuhalten. Wenn die öffentliche Beleuchtung beeinträchtigt wird, sind die überhängenden Äste bis auf Lampenhöhe zurückzuschneiden.

Hecken, Sträucher, Äste und Anpflanzungen müssen seitlich mindestens 0,5 m Abstand vom Fahrbahnrand haben.

An Kreuzungen, Einmündungen und Kurven dürfen Sträucher und andere Bepflanzungen die Übersicht nicht beeinträchtigen. Die Maximalhöhe im Sichtbereich beträgt 0,6 m.

Weitere Informationen erhalten Sie am Schalter der Bauverwaltung Wilderswil.

Die Gemeinde dankt der Bevölkerung für die Mithilfe.

Bauverwaltung Wilderswil

Publiziert am 11.04.2024

Baupublikation

Gesuchsteller: Tal-Garage Schmied + Stäger, Tripfi 475b, 3822 Lauterbrunnen.

Projektverfasser: Hans Peter Balmer, Hinderwydi 18, 3812 Wilderswil.

Bauvorhaben: Bestehende Dachziegel abbrechen und neu belegen mit Montanablech braun.

Standort: Tschingelegge 392, Wilderswil, Parzelle Nr. 94, Baurecht 1866, Koordinaten 2’632’815 / 1’167’018.

Zone: Landwirtschaft.

Gewässerschutzzone: A.

Inventar: nicht inventarisiert.

Ausnahmen: Bauen ausserhalb Bauzone, Art. 24 RPG.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.

Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?

Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Mai 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Wilderswil

Publiziert am 11.04.2024

Einwohnergemeinde

800 Jahre Wilderswil – Geburtstagsfeier am Sonntag, 7. April 2024

Die Bevölkerung wird eingeladen, an der Geburtstagsfeier vom 7. April 2024 teilzunehmen. Das Programm sieht wie folgt aus:

  • 9.30 Uhr, Kirche Gsteig: Gottesdienst
  • ca. 11.00 Uhr, Mehrzweckhalle: Apéro riche
  • ab 13.00 Uhr, Dorfmuseum alte Mühle: Vernissage und Eröffnung der Jubiläumsausstellung durch die Heimatvereinigung

Wir freuen uns, zusammen mit Ihnen den Geburtstag der Gemeinde Wilderswil zu feiern.

28. März 2024

Einwohnergemeinde Wilderswil
Pfarramt Gsteig
Heimatvereinigung Wilderswil
OK 800 Jahre Wilderswil

Publiziert am 04.04.2024

Baupublikation

Gesuchsteller: Adolf Amacher, Hinderwydi 14, 3812 Wilderswil.

Projektverfasserin: n+Atelier GmbH, Nando Fuhrer, Wydistrasse 18, 3812 Wilderswil.

Bauvorhaben: Auswechslung von Ölheizung zu Wärmepumpe. Aufstellung eines Aussengeräts zur Wärmepumpe (nordseitig).

Standort: Hinderwydi 14, Parzelle Nr. 1666 BR, Wilderswil, Parzelle Nr. 77, Koordinaten 2’632’747 / 1’167’648.

Zone: Mischzone A.

Gewässerschutzzone: A.

Inventar: nicht inventarisiert.

Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.

Elektronische Auflage: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?

Auflage- und Einsprachefrist bis 29. April 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Wilderswil

Publiziert am 04.04.2024

Einwohnergemeinde

Informationsveranstaltung Projekt Schulsozialarbeit im Gemeindeverbund

Die fünf Schulgemeinden Lauterbrunnen, Grindelwald, Gündlischwand/Lütschental, Gsteigwiler und Wilderswil haben das Ziel, im Verbund eine gemeinsame Schulsozialarbeit (SSA) aufzubauen und Anfang Schuljahr 2025/26 einzuführen.

Wir freuen uns, die Bevölkerung über das Projekt und den Stand der Vorarbeiten zu informieren. Die Informationsveranstaltungen finden wie folgt statt:

  • Dienstag, 23. April 2024, 20.00 Uhr, Gemeindesaal Hohsteg, Lauterbrunnen
  • Mittwoch, 24. April 2024, 20.00 Uhr, Mehrzwecksaal Wilderswil
  • Donnerstag, 25. April 2024, 20.00 Uhr, Kongresssaal Grindelwald

Die Gemeinderätinnen Ressort Bildung, die Spezialistinnen der Berner Fachhochschule BFH und eine Schulsozialarbeiterin aus der Region orientieren darüber, was Schulsozialarbeit ist und was sie in den Gemeinden leisten kann. Ihre Fragen und Anliegen werden gerne aufgenommen. Alle drei Veranstaltungen sind inhaltlich identisch.

Wir freuen uns auf Ihr Interesse.

28. März 2024

Arbeitsgruppe SSA

Publiziert am 04.04.2024


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