Niederried (4)

Einwohnergemeinde

Altersausflug Ringgenberg/Niederried

Alle Einwohner von Ringgenberg, Goldswil und Niederried im Alter von 70 Jahren und älter sind herzlich zum diesjährigen Altersausflug eingeladen. Die Fahrt mit gemeinsamem Mittagessen findet am Mittwoch, 15. Mai 2024, statt.

Abfahrtszeiten Niederried:

  • Buswendeplatz 9.30 Uhr
  • beim Brunnen 9.30 Uhr

Abfahrtszeiten Ringgenberg:

  • Säge 9.40 Uhr
  • Bushaltestelle Moosrain 9.45 Uhr
  • Post 9.50 Uhr
  • Parkplatz Aellmetli 9.50 Uhr

Abfahrtszeiten Goldswil:

  • Alte Post 9.55 Uhr

Wir bitten die Teilnehmenden, sich bis spätestens am Freitag, 3. Mai 2024, bei der Gemeindeschreiberei Ringgenberg unter Telefon 033 822 12 27 oder per E-Mail gemeindeschreiberei@ringgenberg.ch anzumelden. Für die Anmeldung benötigen wir Ihren Namen/Vornamen, Ihre Wohnadresse und Ihre Telefonnummer. Ebenso bitten wir Sie, uns mitzuteilen, wenn Sie auf einen Rollstuhl/Rolator angewiesen sind und diesen auf den Altersausflug mitnehmen werden.

Wir freuen uns bereits jetzt auf einen erfolgreichen Altersausflug.

Sozialkommission Ringgenberg

Publiziert am 25.04.2024

Einwohnergemeinde

Gemeindeversammlung

Mittwoch, 29. Mai 2024, 19.30 Uhr im Gmeindshus

Traktanden

  1. Jahresrechnung 2023; Genehmigung
  2. Zivilschutz Interlaken-Oberhasli; Reglement Aufgabenübertragung Zivilschutz; Genehmigung
  3. Verschiedenes

Aktenauflage

Die Unterlagen zum Traktandum 2 liegen 30 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeverwaltung Niederried öffentlich auf. Die Unterlagen zum Traktandum  1 liegen 10 Tage vor der Versammlung öffentlich auf.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann gestützt auf Art. 63 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli innert 30 Tagen schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden.

Rügepflicht: Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Gemeindeversamlung ist gemäss Art. 31 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) sofort zu beanstanden.

Das Protokoll vom 29. Mai 2024 wird 7 Tage nach der Gemeindeversammlung während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Werden innert der Auflagefrist keine schriftlich begründeten Einwände erhoben, erfolgt die Genehmigung durch den Gemeinderat (Art. 6 Abs. 3 Gemeindeordnung).

Vor der Versammlung wird allen Haushaltungen ein Informationsblatt zugestellt mit den detaillierten Angaben zu den Traktanden. Die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger werden zur Teilnahme an dieser Versammlung freundlich eingeladen.

Niederried, 10. April 2024

Gemeinderat Niederried

Publiziert am 25.04.2024

Einwohnergemeinde

Altersausflug Ringgenberg/Niederried

Alle Einwohner von Ringgenberg, Goldswil und Niederried im Alter von 70 Jahren und älter sind herzlich zum diesjährigen Altersausflug eingeladen. Die Fahrt mit gemeinsamem Mittagessen findet am Mittwoch, 15. Mai 2024, statt.

Abfahrtszeiten Niederried:

  • Buswendeplatz 9.30 Uhr
  • beim Brunnen 9.30 Uhr

Abfahrtszeiten Ringgenberg:

  • Säge 9.40 Uhr
  • Bushaltestelle Moosrain 9.45 Uhr
  • Post 9.50 Uhr
  • Parkplatz Aellmetli 9.50 Uhr

Abfahrtszeiten Goldswil:

  • Alte Post 9.55 Uhr

Wir bitten die Teilnehmenden, sich bis spätestens am Freitag, 3. Mai 2024, bei der Gemeindeschreiberei Ringgenberg unter Telefon 033 822 12 27 oder per E-Mail gemeindeschreiberei@ringgenberg.ch anzumelden. Für die Anmeldung benötigen wir Ihren Namen/Vornamen, Ihre Wohnadresse und Ihre Telefonnummer. Ebenso bitten wir Sie, uns mitzuteilen, wenn Sie auf einen Rollstuhl/Rolator angewiesen sind und diesen auf den Altersausflug mitnehmen werden.

Wir freuen uns bereits jetzt auf einen erfolgreichen Altersausflug.

Sozialkommission Ringgenberg

Publiziert am 18.04.2024

Kirchgemeinde

Ordentliche Kirchgemeindeversammlung

Mittwoch, 22. Mai 2024, 20.00 Uhr im Kirchgemeindehaus

Traktanden

  1. Genehmigung der Jahresrechnung 2023 und Kenntnisnahme der Nachkredite
  2. Entwidmung Wohnung im Pfarrhaus vom Verwaltungsvermögen ins Finanzvermögen
  3. Schlussabrechnung, Verpflichtungskreditabrechnung Umbau Pfarrhaus
  4. Änderung Anhang II (Behördenentschädigung im Organisationsreglement
  5. Orientierungen

Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeverwaltung der Einwohnergemeinde Ringgenberg auf.

Rechtsmittelbelehrung

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitig Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Die Stimmberechtigen der Kirchgemeinde Ringgenberg sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen.

Ringgenberg, 15. April 2024

Kirchgemeinderat Ringgenberg

Publiziert am 18.04.2024


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