Öffnungszeiten über Auffahrt
Die Gemeindeverwaltung und das Tourismusbüro Habkern bleiben über die Auffahrt vom Mittwoch, 8. bis Freitag, 10. Mai 2024, geschlossen.
Ab Montag, 13. Mai 2024, gelten die üblichen Öffnungszeiten.
Wir wünschen Ihnen eine schöne Auffahrt.
Gemeindeverwaltung und Tourismusbüro Habkern
Einigungsversammlung der Burgerbäuert Schwendi und der Bergschaft Bodmi
Freitag 19. April 2024, 20.00 Uhr im Hotel Alpenrose, Habkern
Vor der Versammlung wird ein Imbiss offeriert.
Traktanden
Besatzangaben Allmi/Bodmi sind bis spätestens zur Versammlung an Roland Steiner abzugeben.
Die Bäuertkommission
Einungsversammlung
Freitag, 26. April 2024, 20.15 Uhr im Restaurant Alpenblick
Traktanden
Bewerbungen für die Stelle als Sager sind schriftlich bis am 20. April 2024 beim Präsidenten einzureichen. Die Besatzangabe ist ebenfalls bis am 20. April 2024 schriftlich dem Sekretär abzugeben. Gemeinwerkpflichtige haben sich beim Pfander zu melden.
Habkern, 12. März 2024
Der Burgerrat
Papiersammlung vom Dienstag, 23. April 2024
Gesammelt wird nur Papier, kein Karton, keine Papiersäcke, keine Futtersäcke. Wir bitten die Bevölkerung, das Papier um 7.00 Uhr ordentlich verschnürt an der Strasse bereitzulegen. Das Papier wird im Laufe des Vormittags von den Schülerinnen und Schülern abgeholt. Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker sind gebeten, vorsichtig zu fahren. Bei Fragen ist die Schule unter Telefon 033 843 19 16 erreichbar.
Habkern, 3. April 2024
Einwohnergemeinde Habkern
Ordentliche Gemeindeversammlung
Mittwoch, 8. Mai 2024, 20.15 Uhr im Schulhaus Habkern
Traktanden
Aktenauflage
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeverwaltung während der Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich auf.
Die Botschaft für die Stimmberechtigten wird vor der Versammlung allen Haushaltungen zugestellt und auf der Webseite www.habkern.ch (Aktuelles) aufgeschaltet.
Das Protokoll der Versammlung wird ab 10. Mai 2024 während 30 Tagen auf der Gemeindeverwaltung öffentlich aufgelegt. Werden während der Auflage keine schriftlich begründeten Einwände erhoben, erfolgt die Genehmigung durch den Gemeinderat.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Die Stimmberechtigten von Habkern sind herzlich zur Teilnahme an der Versammlung eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Habkern Wohnsitz haben.
Habkern, 4. April 2024
Der Gemeinderat
Papiersammlung vom Dienstag, 23. April 2024
Gesammelt wird nur Papier, kein Karton, keine Papiersäcke, keine Futtersäcke. Wir bitten die Bevölkerung, das Papier um 7.00 Uhr ordentlich verschnürt an der Strasse bereitzulegen. Das Papier wird im Laufe des Vormittags von den Schülerinnen und Schülern abgeholt. Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker sind gebeten, vorsichtig zu fahren. Bei Fragen ist die Schule unter Telefon 033 843 19 16 erreichbar.
Habkern, 3. April 2024
Einwohnergemeinde Habkern
Korporationsversammlung
Dienstag, 7. Mai 2024, 20.15 Uhr im Sporthotel Habkern
Traktanden
Aktenauflage
Das Protokoll der Korporationsversammlung vom 21. November 2023 liegt 30 Tage vor der Versammlung zur öffentlichen Einsichtnahme bei der Gemeindeverwaltung Habkern auf.
Nach der Versammlung wird ein Apéro offeriert.
Habkern, 27. März 2024
Die Schwellenkommission Habkern
Ordentliche Gemeindeversammlung
Mittwoch, 8. Mai 2024, 20.15 Uhr im Schulhaus Habkern
Traktanden
Aktenauflage
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeverwaltung während der Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich auf.
Die Botschaft für die Stimmberechtigten wird vor der Versammlung allen Haushaltungen zugestellt und auf der Webseite www.habkern.ch (Aktuelles) aufgeschaltet.
Das Protokoll der Versammlung wird ab 10. Mai 2024 während 30 Tagen auf der Gemeindeverwaltung öffentlich aufgelegt. Werden während der Auflage keine schriftlich begründeten Einwände erhoben, erfolgt die Genehmigung durch den Gemeinderat.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Die Stimmberechtigten von Habkern sind herzlich zur Teilnahme an der Versammlung eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Habkern Wohnsitz haben.
Habkern, 4. April 2024
Der Gemeinderat
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
Telefon 033 828 12 00
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Unsere Öffnungszeiten:
Montag – Freitag
08.00 – 12.00 und 13.30 – 17.00 Uhr